Story Zentrale Anlaufstelle Zweckorientiert im Dschungel der Verwaltungsvorschriften

Drei Städte, viele Aufgaben. Augsburg, Gersthofen und Neusäß teilen sich seit über einem Jahrzehnt pragmatisch die Verantwortung. Ein gemeinsamer Zweckverband dient als eine Art Super-Kommune. Im September 2019 feierte das interkommunale Paradebeispiel 10-jähriges Jubiläum. Lesen Sie, welche Aufgaben der Zweckverband erfüllt.

Der Zweckverband GVZ Raum Augsburg feiert im September 2019 sein erstes Jubiläum. Vor zehn Jahren haben die beteiligten Städte Augsburg, Gersthofen und Neusäß ihn als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Er hat seinen Sitz in Augsburg und seine Basis ist das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG).

Vorläufer war der Planungsverband GVZ Raum Augsburg

In ihm haben sich die drei beteiligten Städte bereits 1997 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zusammengeschlossen. Seiner Satzung gemäß hatte er die Aufgabe, das 112 Hektar große Gelände erstmalig zu erschließen. Seit dem Abschluss dieser Arbeiten prüft der Planungsverband, ähnlich wie eine Gemeinde, vor allem Bauvorhaben nach § 36 BauGB. Was der Planungsverband gemäß Satzung nicht übernehmen darf, sind alle Aufgaben rund um den Betrieb und die Instandhaltung des GVZ. Deshalb haben die drei Städte den Zweckverband gegründet. Das war die Option mit dem kleinsten bürokratischen Aufwand. Seine Organe sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende. Der Verbandsversammlung gehören die Bürgermeister und je zwei weitere Vertreter der beteiligten Städte an.

Eine Satzung mit 25 Paragrafen regelt den Zweckverband

Ein Viertel davon betrifft Aufgaben und Befugnisse. Sie decken zum Beispiel den Unterhalt aller öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen ab sowie Sachverhalte nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz oder Straßenverkehrsrecht. Außerdem beinhalten sie die Umsetzung der Maßnahmen, die der Planungsverband in seinem nachhaltigen Landschaftspflege- und Entwicklungskonzept festgelegt hat. Für die Fülle dieser Aufgaben hat der Zweckverband, bis auf das Team der Geschäftsstelle, kein eigenes Personal. Er greift auf die Fachbehörden der Stadt Augsburg zu. Individuelle Zweckvereinbarungen zwischen der Stadt Augsburg und dem Zweckverband geben dieser Zusammenarbeit einen Rahmen. Für die angesiedelten Unternehmen ist er eine zentrale Anlaufstelle mit Zugriff auf alle Experten.

Pflege der öffentlichen Grünflächen

So kümmert sich Im Auftrag des Zweckverbands das Augsburger Amt für Grünordnung um die öffentlichen Grünflächen. Dazu gehören alle Wege, die die Flächen durchziehen, das Straßenbegleitgrün und die weitläufigen ökologischen Ausgleichsflächen. Beim Tiefbauamt der Stadt Augsburg laufen alle Aufgaben rund um Straßenbeleuchtung und verkehrstechnische Einrichtungen zusammen. Verkehrsregeln legt die Augsburger Straßenverkehrsbehörde fest. Ordnungswidrigkeiten ahndet der städtische Verkehrsüberwachungsdienst.

Zentrale Ansprechpartner

Das Team in der Geschäftsstelle des Zweckverbands ist in diesem Netzwerk städtischer Kompetenzen zentraler Ansprechpartner für alle Anliegen auf dem Gelände. Aber nicht nur, denn der Zweckverband versteht sich auch als Vermittler zwischen ansässigen Firmen, Anwohnern, Fachbehörden und anderen Beteiligten oder Betroffenen. Die Themen reichen vom beschädigten Straßenverkehrsschild, über den Müll parkender Lkw-Fahrer bis zu gefährlichen Parksituationen im Halteverbot.

Ausgleichsvertrag aller drei Städte

Die Fachämter stellen ihren Aufwand dem Zweckverband in Rechnung. Die Kosten deckt die jährliche Verbandsumlage, die alle drei Städte zu gleichen Teilen leisten. Grundlage dafür ist ein Ausgleichsvertrag, der alle wirtschaftlichen Vor- und Nachteile verrechnet. Das heißt, er drittelt alle anfallenden Aufwände und Erträge. Nach diesem paritätischen Prinzip kann der Zweckverband das gesamte Gelände nachhaltig gestalten, ressourceneffizient verwalten und zentral organisieren.

Reibungslose Abläufe im Logistikalltag

Auf diese Weise unterstützt der Zweckverband die reibungslosen Abläufe im Logistikalltag. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind verkehrssicher, ordnungsgemäß beleuchtet, gereinigt und im Winter geräumt und gestreut. Der Verkehrsfluss ist vom Straßenschild bis zu Halte- und Parkverboten sicher geregelt. Die Grün- und Ausgleichsflächen sind gepflegt und das ökologische Konzept ist umgesetzt. Damit ist der Unterhalt der Flächen gesichert.

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